AUTOVERMIETUNG BEDINGUNGEN

MAXICAR

WICHTIG: MAXICAR betreibt eine Online-Buchungsplattform (Marktplatz), die Kunden mit unabhängigen Autovermietungen in Montenegro verbindet. MAXICAR ist keine Autovermietung und weder Eigentümer noch Betreiber der gelisteten Fahrzeuge. Der Mietvertrag kommt direkt zwischen dem Mieter und der das Fahrzeug bereitstellenden Vermietstation („die Vermietstation") zustande; MAXICAR ist nicht Vertragspartei.

Diese AGB beschreiben die allgemeinen Bedingungen, die für über die Plattform gebuchte Anmietungen üblicherweise gelten. Jede Vermietstation wendet ihren eigenen Mietvertrag, eigene Tarife und eigene Bedingungen an; diese unterscheiden sich je nach Anbieter. Verbindlich ist der bei der Fahrzeugübergabe direkt mit der Vermietstation unterzeichnete Mietvertrag; bei Abweichungen geht dieser vor. Siehe auch unseren Informationsleitfaden Versicherung & Bergung.

1. Unternehmensinformationen
MAXICAR

27 Marta 43U, Zabjelo/Podgorica, Montenegro

Tel.: +382 69 88 00 22

E-Mail: info@maxicar.me

Web: www.maxicar.me

2. Voraussetzungen
Mieter und Zusatzfahrer müssen: mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie), seit mindestens 2 Jahren einen gültigen Führerschein besitzen, gültigen Pass oder Ausweis vorlegen und eine gültige Kredit- oder Debitkarte für die Kaution bereitstellen. Die Vermietstation behält sich das Recht vor, die Anmietung abzulehnen.

3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten. Eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ohne Vorankündigung kann zu zusätzlichen Tagesmieten, Fahrzeugeinziehung oder Meldung an Behörden führen. Vorzeitige Rückgabe begründet keinen automatischen Erstattungsanspruch, sofern nicht schriftlich vereinbart.

4. Kaution und Zahlungen
Vor Fahrzeugübergabe ist eine Kaution erforderlich. Sie wird von der Vermietstation festgelegt, erhoben, verwahrt und freigegeben; MAXICAR verwahrt keine Kautionen. Die Vermietstation kann die Kaution bei nicht versicherten Schäden, Verkehrsstrafen, fehlendem Kraftstoff, Reinigungskosten oder Verwaltungsstrafen einbehalten. Mietgebühren sind wie mit der Vermietstation vereinbart zu begleichen.

5. Versicherung und Haftung
Alle Fahrzeuge haben die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Optionale Deckung (CDW, Super CDW, Vollkasko) kann die Haftung mindern, deckt aber nicht: Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, unbefugter Fahrer, vorsätzliche Schäden, Geländefahrt, Fahren ohne gültige Papiere, Innenraum- oder Reifen-/Felgen-/Kupplungs-/Unterbodenschäden (sofern nicht gesondert abgedeckt). Bei Unfall muss der Mieter die Vermietstation unverzüglich über die im Mietvertrag genannte Notfallnummer informieren, die Polizei rufen und einen offiziellen Unfallbericht einholen. Fehlende Polizeidokumentation kann zu voller finanzieller Haftung führen.

6. Grenzüberschreitende Nutzung
Fahrzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht außerhalb Montenegros genutzt werden. Grenzüberschreitende Nutzung auf dem Balkan erfordert schriftliche Genehmigung, Zusatzversicherung und Grenzgebühr. Unbefugte Grenzüberschreitung macht die Versicherung unwirksam und führt zu voller Haftung.

7. Verbotene Nutzung
Das Fahrzeug darf nicht für Rennen, Tests oder Wettbewerbe, für illegale Aktivitäten, Untervermietung, Transport gefährlicher Güter, unbefestigte oder Geländestrecken oder von unbefugten Fahrern genutzt werden. Verstöße führen zu sofortiger Vertragsbeendigung und voller Schadenshaftung.

8. Kraftstoffrichtlinie
Fahrzeuge werden mit angegebenem Kraftstoffstand übergeben und müssen in gleichem Stand zurückgegeben werden. Andernfalls werden Kraftstoffdifferenz und Bearbeitungsgebühr berechnet.

9. Verkehrsstrafen
Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Verkehrs-, Park-, Maut- und Blitzerstrafen. Die Vermietstation kann Bearbeitungsgebühren berechnen und ist verpflichtet, Mieterdaten an die Behörden weiterzugeben.

10. Fahrzeugzustand
Der Mieter bestätigt den Empfang des Fahrzeugs in gutem Zustand, sofern nicht anders angegeben. Bei Rückgabe festgestellte neue Schäden werden gemäß offizieller Schadensbewertung berechnet.

11. Pannen und Pannenhilfe
Bei mechanischem Defekt muss der Mieter unverzüglich die Vermietstation kontaktieren und deren Anweisungen befolgen. Unbefugte Reparaturen werden möglicherweise nicht erstattet.

12. GPS-Ortung und Objektschutz
Mietfahrzeuge können von der Vermietstation zur Sicherheit mit GPS-Ortung ausgestattet sein. Der Mieter erkennt durch Unterzeichnung des Mietvertrags die Ortung zur Diebstahlprävention, Vertragserfüllung und Wiederbeschaffung bei Missbrauch oder Nichtrückgabe an. Manipulation an Ortungssystemen stellt einen schweren Vertragsverstoß dar und kann zur Strafanzeige führen.

13. Winterausrüstung
Während der gesetzlich definierten Winterperiode in Montenegro und Nachbarländern ist der Mieter für die Einhaltung der Winterausrüstungsvorschriften verantwortlich. Mit Winterreifen oder Ketten übergebene Fahrzeuge dürfen nicht umgerüstet werden.

14. Höhere Gewalt
Weder MAXICAR noch die Vermietstation haften für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Beschränkungen, Grenzschließungen, Streiks, Pandemie). In solchen Fällen können Reservierungen storniert oder geändert werden, ohne dass eine Haftung für indirekte Schäden entsteht.

15. Kündigung und Rücknahme
Die Vermietstation kann das Fahrzeug ohne Vorankündigung zurücknehmen bei Vertragsverletzung, nicht erfüllten Zahlungspflichten, Missbrauch des Fahrzeugs oder falschen Angaben. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Mieter. MAXICAR führt keine Fahrzeugrücknahme durch und genehmigt sie nicht.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht Montenegros. Streitigkeiten werden vor den zuständigen Gerichten in Podgorica, Montenegro, ausgetragen.

17. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter das vollständige Verständnis und die Annahme dieser Bedingungen.