Versicherung & Bergung – Informationsleitfaden

MAXICAR

WICHTIG — BITTE ZUERST LESEN
MAXICAR betreibt eine Online-Buchungsplattform (Marktplatz), die Kunden mit unabhängigen Autovermietungen in Montenegro verbindet. MAXICAR ist keine Autovermietung, weder Eigentümer noch Betreiber der auf dieser Plattform gelisteten Fahrzeuge und kein Versicherer, Versicherungsagent oder Versicherungsvermittler.

Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung, Kautionen, Schadenshaftung und Fahrzeugbergung werden ausschließlich von dem Vermietunternehmen bestimmt, das das Fahrzeug bereitstellt. Jede Autovermietung wendet eigene Versicherungsbedingungen, eigene Tarife und einen eigenen Mietvertrag an; diese unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.

Das einzige verbindliche Dokument ist der Mietvertrag samt Versicherungsbedingungen, den Sie bei der Fahrzeugübergabe direkt mit der Autovermietung unterzeichnen.

Dieser Leitfaden dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er erläutert, wie Fahrzeugversicherung und Bergung in Montenegro üblicherweise funktionieren, damit Sie wissen, was Sie vor der Unterzeichnung in den Unterlagen Ihres Anbieters fragen und prüfen sollten. Er begründet keinen Versicherungsschutz, beschreibt nicht die Bedingungen eines bestimmten Anbieters und ist nicht Bestandteil eines Vertrages zwischen Ihnen und MAXICAR.

1. Plattforminformationen
MAXICAR

27 Marta 43U, Zabjelo/Podgorica, Montenegro

Tel.: +382 69 88 00 22

E-Mail: info@maxicar.me

Web: www.maxicar.me

2. Rolle und Grenzen von MAXICAR
2.1 MAXICAR handelt ausschließlich als Vermittler. Der Mietvertrag kommt direkt zwischen dem Kunden und der Autovermietung zustande. MAXICAR ist nicht Vertragspartei.

2.2 MAXICAR bietet, vermittelt, zeichnet und verkauft keinerlei Versicherungen. Jedes Versicherungs-, Haftungsbefreiungs- oder Deckungsprodukt wird von der Autovermietung oder deren eigenem Versicherer zu deren Bedingungen bereitgestellt.

2.3 In den Angeboten dargestellte Deckungsbeschreibungen, Selbstbeteiligungen, Kautionsbeträge und Leistungen stammen von den Autovermietungen. MAXICAR veröffentlicht diese Angaben nach bestem Wissen, überprüft, garantiert und gewährleistet jedoch nicht deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Anbieter können ihre Bedingungen jederzeit ändern.

2.4 Weichen die auf der Plattform dargestellten Informationen vom Vertrag der Autovermietung ab, gilt in jedem Fall der unterzeichnete Vertrag des Anbieters.

2.5 MAXICAR nimmt keine Schadensbewertung vor, entscheidet nicht über die Deckung eines Anspruchs, hält oder erstattet keine Kautionen und führt keine Fahrzeugbergung durch oder genehmigt sie. Dies alles obliegt vollständig der Autovermietung.

2.6 Nichts in diesem Leitfaden ist als Beratung, Zusicherung, Garantie oder Haftungsübernahme durch MAXICAR in Versicherungsangelegenheiten oder für Handlungen oder Unterlassungen einer Autovermietung auszulegen.

3. Zweck dieses Leitfadens
Versicherungsbegriffe werden in der Mietwagenbranche uneinheitlich verwendet. Dasselbe Wort kann bei verschiedenen Unternehmen sehr Unterschiedliches bedeuten — eine „Vollkaskoversicherung" kann bei einem Anbieter dennoch eine Selbstbeteiligung und eine lange Ausschlussliste enthalten. Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, die Unterlagen Ihres Anbieters mit realistischen Erwartungen zu lesen. Bitte verstehen Sie jeden Abschnitt als: „Das bedeutet der Begriff üblicherweise — prüfen Sie, was er in Ihrem konkreten Vertrag bedeutet."

4. Häufig verwendete Deckungsbegriffe
Die folgenden Erläuterungen sind allgemeine Brancheninformationen und keine Aussagen über einen bestimmten Anbieter auf dieser Plattform.

4.1 Kfz-Haftpflichtversicherung (TPL)
Nach montenegrinischem Recht vorgeschrieben und normalerweise bei jedem Fahrzeug enthalten. Sie deckt in der Regel Personen- und Sachschäden Dritter bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen. Schäden am Mietfahrzeug selbst sind üblicherweise nicht gedeckt.

4.2 Haftungsbefreiung bei Kollisionsschäden (CDW)
Meist als Grundstufe enthalten. Begrenzt die Haftung des Mieters für Fahrzeugschäden in der Regel auf einen Selbstbehalt; der Mieter zahlt also pro Schadensfall bis zu diesem Betrag. Ausschlüsse gelten üblicherweise.

4.3 Super CDW / SCDW
Meist ein kostenpflichtiges Upgrade, das den Selbstbehalt senkt und mitunter die erforderliche Kaution reduziert. Ausschlüsse gelten in der Regel weiterhin.

4.4 Vollschutz / Selbstbehalt Null
Meist ein kostenpflichtiges Upgrade, das den Selbstbehalt bei gedeckten Schadensfällen auf null reduziert. Wichtig: In den meisten Mietverträgen bedeutet „Vollschutz" keinen unbegrenzten Schutz. Ausschlusslisten gelten typischerweise auch auf dieser Stufe. Fordern Sie stets die schriftliche Ausschlussliste des Anbieters an, bevor Sie von einer Deckung ausgehen.

4.5 Diebstahlschutz (TP)
Begrenzt üblicherweise die Haftung bei Diebstahl des gesamten Fahrzeugs. Er entfällt häufig, wenn Schlüssel oder Fahrzeugpapiere im Fahrzeug verblieben sind, das Fahrzeug unverschlossen war oder keine polizeiliche Anzeige vorliegt.

4.6 Optionale Zusatzdeckungen
Manche Anbieter verkaufen gesondert Deckungen für üblicherweise ausgeschlossene Teile — Reifen, Räder, Glas, Unterboden, Pannenhilfe. Diese gelten in der Regel nur, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vermerkt sind.

5. Üblicherweise ausgeschlossene Positionen
Branchenweit sind die folgenden Punkte häufig auf allen Stufen ausgeschlossen, auch bei als „Vollschutz" vermarkteten Produkten. Diese Liste ist beispielhaft und nicht abschließend. Maßgeblich ist die Ausschlussliste Ihres Anbieters:

  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahruntüchtig machenden Medikamenten
  • Fahren durch eine Person, die nicht als berechtigter Fahrer im Mietvertrag eingetragen ist
  • Fahren ohne gültigen, anerkannten und nicht abgelaufenen Führerschein
  • Vorsätzliche Beschädigung, grobe Fahrlässigkeit oder rücksichtsloses Fahren
  • Rennen, Tests, Wettbewerbe, Fahrunterricht oder Abschleppen
  • Geländefahrten sowie Fahrten auf unbefestigten, ungepflegten oder gesperrten Straßen
  • Schäden an Innenraum, Polstern und Kofferraum
  • Reifen, Räder, Felgen, Glas, Spiegel, Scheinwerfer, Dach und Unterboden
  • Kupplungs-, Getriebe- oder Motorschäden durch unsachgemäßen Gebrauch
  • Falscher Kraftstoff und alle daraus resultierenden Schäden
  • Verlorene oder beschädigte Schlüssel, Dokumente, Kennzeichen und Zubehörteile
  • Überschreitung der Höhen-, Gewichts- oder Ladegrenzen des Fahrzeugs
  • Nicht genehmigte Fahrten ins Ausland
  • Illegale Nutzung, Untervermietung oder entgeltliche Personenbeförderung
  • Wasserschäden, einschließlich überfluteter Straßen, Meerwasser und Untertauchen
  • Fälle, in denen der Fahrer den Unfallort verlässt, den Vorfall nicht meldet oder keine polizeiliche Anzeige vorlegt
  • Im Fahrzeug zurückgelassene oder daraus entwendete persönliche Gegenstände

6. Fragen an Ihre Autovermietung vor der Unterschrift
Wir empfehlen dringend, Folgendes am Schalter schriftlich bestätigen zu lassen:

  • Wie hoch ist der genaue Selbstbehalt dieser Deckungsstufe je Schadensfall?
  • Wie hoch ist die Kaution, wie wird sie erhoben und wann wird sie freigegeben?
  • Wird die Kaution auf der Karte geblockt oder tatsächlich abgebucht?
  • Sind Reifen, Glas und Unterboden gedeckt? Falls nicht, können sie hinzugebucht werden?
  • Gibt es eine Kilometerbegrenzung und welche Gebühr fällt bei Überschreitung an?
  • Wie lautet die Tankregelung?
  • Sind Auslandsfahrten erlaubt, in welche Länder und welches Dokument ist erforderlich?
  • Wen rufe ich bei Unfall oder Panne an und ist die Bergung kostenpflichtig?
  • Wie lautet die vollständige schriftliche Ausschlussliste?
  • Ist eine polizeiliche Anzeige für einen Anspruch zwingend?

7. Polizeibericht — ein entscheidender Punkt in Montenegro
In Montenegro ist für den Versicherungsschutz bei einem Verkehrsunfall in der Regel ein offizieller Polizeibericht erforderlich. In den meisten Mietverträgen entfällt der Versicherungsschutz ohne einen solchen Bericht, unabhängig von der gewählten Deckungsstufe. Bei jedem Vorfall ist es daher regelmäßig unerlässlich, die Polizei zu rufen und einen offiziellen Bericht zu erhalten. Klären Sie diese Anforderung mit Ihrem Anbieter.

8. Bei Unfall, Schaden oder Panne
Das einzuhaltende Verfahren ergibt sich aus dem Vertrag Ihres Anbieters; ein Verstoß kann den Versicherungsschutz entfallen lassen. Üblicherweise wird von Mietern erwartet:

1. Die Sicherheit aller Personen gewährleisten und die Unfallstelle sichern.

2. Die Polizei rufen und einen offiziellen Bericht erhalten.

3. Die Autovermietung unverzüglich über die im Mietvertrag genannte Notfallnummer kontaktieren, bevor Abschleppen oder Reparaturen veranlasst werden.

4. Kein Verschulden anerkennen und ohne offizielle Dokumentation keine Haftungserklärung unterzeichnen.

5. Angaben aller Beteiligten, Fahrzeuge, Kennzeichen, Versicherer und Zeugen erfassen sowie Unfallstelle und Schäden fotografieren.

6. Vor jeder Reparatur oder jedem Teiletausch die schriftliche Zustimmung der Autovermietung einholen.

Wenden Sie sich bei Unfall und Panne bitte direkt an Ihre Autovermietung, nicht an MAXICAR. MAXICAR hat in diesen Situationen keine operative Rolle und kann weder Bergungen noch Reparaturen oder Ansprüche genehmigen.

9. Kautionen
Autovermietungen verlangen vor der Übergabe üblicherweise eine Kaution, die auf der Karte des Mieters geblockt oder abgebucht wird. Die Höhe hängt in der Regel von der Fahrzeugkategorie und der gewählten Deckungsstufe ab. Anbieter ziehen davon häufig nicht gedeckte Schäden, den geltenden Selbstbehalt, Bußgelder und Bearbeitungsgebühren, fehlenden Kraftstoff, übermäßige Reinigungskosten und Gebühren für verspätete Rückgabe ab.

Kautionen werden von der Autovermietung erhoben, verwahrt und freigegeben. MAXICAR verwahrt niemals die Kaution eines Anbieters und kann sie weder freigeben noch erstatten oder anpassen. Der Zeitpunkt der Gutschrift hängt zudem von der Bank des Kunden ab.

10. Fahrzeugbergung
Die Bergung — Abschleppen, Abholen oder Sicherstellung des Fahrzeugs — erfolgt durch die Autovermietung oder deren autorisierte Partner zu deren eigenen Bedingungen. Sie wird üblicherweise kostenlos erbracht, wenn das Fahrzeug durch einen nicht vom Mieter verursachten mechanischen Defekt liegen bleibt, und dem Mieter berechnet bei Missbrauch, Fahrlässigkeit, einem ausgeschlossenen Ereignis, leerem Tank, falschem Kraftstoff, Reifenschaden, Schlüsselverlust oder Feststecken im Gelände.

Bergungen außerhalb des genehmigten Gebiets sowie die Bergung eines nicht zurückgegebenen oder abgestellten Fahrzeugs werden in der Regel vollständig dem Mieter berechnet und können vom Anbieter den Behörden gemeldet werden.

Viele Mietfahrzeuge sind zum Schutz des Fahrzeugbestands und zur Bergung mit GPS-Ortungsgeräten ausgestattet. Sofern dies zutrifft, wird es im Mietvertrag des Anbieters offengelegt.

MAXICAR führt keine Fahrzeugbergung durch, veranlasst, genehmigt und finanziert sie nicht.

11. Auslandsfahrten
Der Versicherungsschutz gilt normalerweise nur innerhalb Montenegros, sofern der Anbieter Auslandsfahrten nicht schriftlich genehmigt und das erforderliche internationale Versicherungsdokument (üblicherweise die Grüne Karte) ausstellt. Nicht genehmigte Grenzübertritte lassen den Versicherungsschutz typischerweise vollständig entfallen und führen zur vollen Haftung des Mieters. Die zugelassenen Länder unterscheiden sich erheblich zwischen den Anbietern. Holen Sie vor jedem Grenzübertritt eine schriftliche Genehmigung ein.

12. Bußgelder
Bußgelder, Parkverstöße, Mautverstöße und Radarstrafen liegen üblicherweise in der vollen Verantwortung des Mieters — auch solche, die nach der Fahrzeugrückgabe eingehen — und sind durch keine Deckungsstufe abgedeckt. Anbieter erheben typischerweise eine Bearbeitungsgebühr und sind gesetzlich verpflichtet, die Daten des Mieters an die Behörden weiterzugeben. MAXICAR bearbeitet, beanstandet und bezahlt keine Bußgelder.

13. Personen- und Reiseversicherung
Die Fahrzeugversicherung schützt das Fahrzeug und Dritte. Sie umfasst normalerweise keine Unfallversicherung für Insassen, keine Krankheitskosten, keine Reiseabbruchleistungen und keinen Schutz für persönliche Gegenstände. Kunden wird empfohlen, eine eigene Reiseversicherung abzuschließen. MAXICAR bietet keine Reiseversicherung an.

14. Beschwerden und Streitigkeiten
Streitigkeiten über Versicherungsschutz, Schadensbewertung, Selbstbehalte, Kautionsabzüge oder Bergungskosten ergeben sich aus dem Mietvertrag zwischen Kunde und Autovermietung und sind unmittelbar mit diesem Unternehmen zu klären. MAXICAR ist nicht Vertragspartei und hat keine Befugnis, solche Ansprüche zu entscheiden, darauf zu verzichten oder sie zu regulieren.

Als Serviceleistung kann MAXICAR eine Beschwerde an den Anbieter weiterleiten und nach Möglichkeit bei der Kommunikation unterstützen. Diese Unterstützung erfolgt nach bestem Bemühen, ist vollständig freiwillig und stellt weder ein Haftungsanerkenntnis noch eine Verpflichtung zur Lösung des Falles dar.

15. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet MAXICAR nicht für Handlungen, Unterlassungen, Bedingungen, Preise, Versicherungsprodukte, Deckungsentscheidungen, Schadensbewertungen, Kautionsabwicklung oder Bergungspraktiken der auf der Plattform gelisteten Autovermietungen und ebenso wenig für daraus entstehende Verluste, Kosten, Gebühren oder Schäden. Eine etwaige Haftung von MAXICAR ist auf die von MAXICAR für die betreffende Buchung vereinnahmte Servicegebühr begrenzt.

16. Keine Beratung
Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine rechtliche, finanzielle oder versicherungsbezogene Beratung. Versicherungsprodukte und Marktpraxis ändern sich im Zeitverlauf und unterscheiden sich je nach Anbieter. MAXICAR sichert nicht zu, dass der Inhalt dieses Leitfadens die aktuellen Bedingungen eines Anbieters wiedergibt. Maßgeblich ist stets der Ihnen von der Autovermietung ausgehändigte schriftliche Vertrag.

17. Anwendbares Recht
Dieser Leitfaden und die Rolle von MAXICAR als vermittelnde Plattform unterliegen dem Recht Montenegros. Streitigkeiten über die Plattformdienste von MAXICAR unterliegen der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Podgorica, Montenegro. Streitigkeiten über eine Anmietung richten sich nach dem mit dem Anbieter geschlossenen Mietvertrag.

18. Aktualisierungen
MAXICAR kann diesen Leitfaden jederzeit aktualisieren. Die aktuelle Fassung ist stets unter www.maxicar.me abrufbar.

Fragen zur Plattform: info@maxicar.me
Fragen zu Versicherung, Deckung, Kaution, Schäden oder Bergung bei einer konkreten Buchung: Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Autovermietung, unter Verwendung der Angaben in Ihrer Buchungsbestätigung und im Mietvertrag.